Sie sind auch betroffen, wenn Sie...
...als Unternehmen mehr als 50 Mitarbeiter haben und bisher keine interne Meldestelle für Hinweisgeber im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes eingerichtet haben. Um Bußgelder zu vermeiden und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sollten Sie jetzt unser kostengünstiges Angebot für eine umfassende Lösung mit anwaltlicher Begleitung in Anspruch nehmen.